- Elektro-Installationsfirmen, die im Besitze einer durch die zuständige kontrollpflichtige Unternehmung erteilten allgemeinen Installationsbewilligung zur Ausführung elektrischer Anlagen sind und im Handelsregister eingetragen sind;
- Telematik-Installationsfirmen, die über einen technischen Leiter mit höherer Fachprüfung, fachtechnischem Ingenieurabschluss einer höheren Lehranstalt oder einem eidgenössischen Fachausweis als Elektro-Telematiker verfügen und im Handelsregister eingetragen sind;
- Elektrizitätswerke, die im Besitze einer allgemeinen Installationsbewilligung sind;
Die Aktivmitgliedschaft kann nur erfolgen für die gesamte Unternehmung, dies umfasst alle Filialen und Zweigstellen welche sich im Kanton befinden. Alle Mitglieder des Verbandes müssen auch Mitglied einer regionalen Sektion, falls eine existiert, werden sowie auch des VWEI (siehe: www.vsei.ch; Organisation /Verbandsbeitritt; Sektionen).